ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
Tentacle Sync GmbH
Wilhelm-Mauser-Straße 55b
50827 Köln
Stand: März 2016
§ 1 Allgemeines
(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Tentacle Sync GmbH (im Folgenden: Tentacle Sync) und deren Kunden gelten ausschließlich und unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Fax, E-Mail, Online-Shop) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“).
(2) Kunde im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Tentacle Sync nicht an, es sei denn, Tentacle Sync hat vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Tentacle Sync in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop http://shop.tentaclesync.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine unverbindliche Darstellung des Wareninhalts dar (invitatio ad offerendum).
(2) Durch Anklicken des Buttons “Jetzt Kaufen” gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Tentacle Sync ermöglicht dem Kunden vor Versendung der Bestellung, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Kunde erhält nach dem Absenden seiner Bestellung eine Bestellbestätigung (= Bestätigung des Eingangs der Bestellung), welche noch keine Annahme des Kaufangebots durch Tentacle Sync bedeutet. Der Kaufvertrag kommt durch Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Werktagen oder durch Zusendung der Ware zustande.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von Tentacle Sync versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle seitens Tentacle Sync oder von Tentacle Sync mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
(4) Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch.
(5) Der Vertragstext wird von Tentacle Sync gespeichert und die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.
(6) Tentacle Sync behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware momentan nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen Tentacle Sync sind ausgeschlossen.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von Tentacle Sync, die auf der Internetseite http://shop.tentaclesync.com unter der Rubrik „Widerruf“ und auch am Ende dieser AGB nachzulesen sind.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie außerhalb Deutschlands erfolgt zu den jeweils geltenden Postbeförderungsentgelten der Deutschen Post AG.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den gegenseitigen Leistungspflichten. Als Leistungshindernisse gelten Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse. Diesen Ereignissen stehen unvorhersehbare und nicht von Tentacle Sync zu vertretende Ereignisse (z.B. Lieferverzögerungen der Vorlieferanten, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung des Betriebs im Ganzen oder wichtigen Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen) gleich, wenn sie Tentacle Sync die Lieferung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen.
Im Falle einer Befreiung von der Leistungspflicht ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und die Auswirkungen für die andere Vertragspartei im Rahmen des Zumutbaren so gering wie möglich zu halten.
Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.
(4) Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist die vom Kunden angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an Tentacle Sync zurück, weil eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass Tentacle Sync ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
(5) Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen und diese anzeigen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Gesamtvergütung ist bei Lieferung auf Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Mögliche Zahlungsmethoden sind Banküberweisung oder paypal (siehe Abs. 4).
(2) Nach Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen kann Tentacle Sync die weitere Vertragserfüllung ablehnen und 25% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadenersatz verlangen, wenn der Kunde sich in Verzug befindet und/oder die Abnahme der bestellten Ware verweigert und/oder die Stornierung des Vertrages einseitig erklärt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. tentacle sync weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunden die Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei Zahlung per PayPal loggt sich der Kunde in seinen PayPal-Account ein. Anschließend steht es ihm frei, die Zahlung per Lastschrift, Kreditkarte, Online-Überweisung (mittels giropay) oder Abbuchung von seinem PayPal-Konto zu veranlassen. Um eine Zahlung per Kreditkarte oder Bankeinzug zu leisten, muss diese Funktion zuvor im PayPal-Account des Kunden freigeschaltet worden sein. Nähere Informationen zum PayPal-Zahlungssystem unter http://www.paypal.de/de.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Tentacle Sync anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Tentacle Sync das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Tentacle Sync das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde (verlängerter Eigentumsvorbehalt), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Haftung für Mängel
(1) Ist der Kunde Verbraucher, haftet Tentacle Sync bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware ein Jahr, die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 6 Monate. Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt darüber hinaus voraus, dass der Unternehmer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Tentacle Sync bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(4) Wenn die Ware während der Gewährleistungszeit ausgetauscht wird, beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung bei Ablauf der in Abs. 1 und Abs. 2 bezeichneten Fristen nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Tentacle Sync schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Tentacle Sync. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, dem Kunden die kaufvertragsgegenständliche Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin hat Tentacle Sync dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Köln. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderreglung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Tentacle Sync zuständige Amts- oder Landgericht Köln. Tentacle Sync ist aber auch berechtigt, den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.